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Wachstumschancengesetz – Zustimmung zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses

Der Bundestag hat am 23.02.2024 und der Bundesrat am 22.03.2024 dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt.  Das Wachstumschancengesetz in der nun beschlossenen Form enthält zahlreiche Änderungen und Neuregelungen unter anderem im Bereich der Steuer vom Einkommen und dem Ertrag und der Umsatzsteuer. In den zahlreichen Änderungen sind unter anderem folgende Anpassungen enthalten:

Einkommen-/Körperschaftsteuer

  • Erhöhung der beim einkommensteuerlichen und körperschaftsteuerlichen Verlustvortrag für die über 1 Mio. € (bzw. 2 Mio. €) hinausgehende Verluste maßgeblichen Prozentgrenze von derzeit 60 % auf 70 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des Verlustvortragsjahres für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2027.
  • Einführung einer befristeten degressiven Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.03.2024 und vor dem 01.01.2025 angeschafft oder hergestellt werden in Höhe des Zweifachen der linearen AfA bzw. maximal 20 %.
  • Einführung einer befristeten degressiven AfA für Wohngebäude mit Baubeginn bzw. Vertragsabschluss nach dem 30.9.2023 und vor dem 01.10.2029 in Höhe von 5 %.
  • Anhebung der Freigrenze für Geschenke von 35 € auf 50 €.
  • Anpassungen in § 1a KStG (Körperschaftsteueroption).

Umsatzsteuer

  • Ausweitung der Vereinfachungsregel auf die Übertragung von Emissionszertifikaten, wonach die umgekehrte Steuerschuldnerschaft in bestimmten Fällen auch dann gilt, wenn sie angewendet wurde, obwohl die objektiven Kriterien nicht vorlagen.
  • Grundsätzlicher Verzicht auf die Umsatzsteuerjahreserklärung für Kleinunternehmer ab dem Veranlagungszeitraum 2024, wobei § 18 Abs. 4a UStG unberührt bleibt. Demnach besteht weiterhin die Pflicht für die Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung in bestimmten Fällen  (z. B. bei innergemeinschaftlichen Erwerben).
  • Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung kann künftig bis zum Ablauf des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres erklärt werden.

Darüber hinaus sind  Änderungen  bei der  Gewerbesteuer, der Erbschaftsteuer, dem Verfahrensrecht, dem Forschungszulagengesetz und anderen Steuergesetzen enthalten.

Sofern Sie Fragen haben oder den gesamten Katalog der durchgeführten – wie auch der diskutierten, aber nicht umgesetzten – Änderungen haben wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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